Geschäftsinhaltsversicherung
Ob Waren oder Büroeinrichtung – was Ihrem Unternehmen gehört, sollte gut geschützt sein. Denn falls etwas beschädigt, zerstört oder gestohlen wird, kommen hohe Kosten auf Sie zu. Mit unserer Inhaltsversicherung sichern Sie Ihr Betriebsvermögen wirkungsvoll ab. Nur so bleibt Ihre geschäftliche Basis im Schadensfall stabil.
Mit unserer Inhaltsversicherung sichern wir Ihr Inventar mit bis zu 2 Millionen Euro gegen Risiken wie z.B. Feuer, Einbruch und Raub, Rohrbruch ab.
Versichert sind die Betriebseinrichtung und Betriebsausstattung sowie alle Waren und Vorräte – natürlich zum Neuwert.
Wir erarbeiten eine individuelle Versicherungslösung für Sie, die genau auf Ihren Bedarf und Ihre Branche abgestimmt ist.
Diese Risiken können Sie mit der Inhaltsversicherung absichern
Folgende Module können Sie frei wählen und kombinieren:
- Feuer
- Einbruchdiebstahl
- Leitungswasser – Rohrbruch, Nässeschäden
- Sturm und Hagel
Naturereignisse wie z.B. Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben (Elementarschadenversicherung) können mitversichert werden - Unbenannte Gefahren
Unvorhersehbare und unerwartete Ereignisse - Glasbruch
Versichert gegen die gewählten Gefahren sind dann zum Neuwert:
technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, alle Waren und Vorräte, Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.
Risiko
enthalten Feuer
Ersatz der Schäden
durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung
Zusätzlich wird übernommen
Aufräum-/Abbrucharbeiten, das Feuerlöschen und die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen
enthalten Einbruchdiebstahl, Raub
bei Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb des Gebäudes oder auf Transportwegen, Vandalismus nach einem Einbruch
Beseitigung von Gebäudebeschädigungen, Schlossänderungen, Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen
enthalten Leitungswasser
durch Wasser, das bestimmungswidrig austritt, z.B. aus Zu-/Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Heizungsanlagen mit Warmwasser/Dampf, Wasserlösch-/Sprinkleranlagen
enthalten Sturm, Hagel
durch Sturm/Hagel, unmittelbar herumgeschleuderte Gebäudeteile, Bäume und Gegenstände
Folgeschäden durch Niederreißen/Aufräumen nach dem Ereignis
enthalten Glasbruch
an der Außen- und Innenverglasung der selbst genutzten Räume und Einrichtung, Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien, Terrarien, künstlerisch bearbeitete Glas-, Scheiben/Platten-Spiegel, Glasbausteine/Profilbaugläser, Lichtkuppeln, Werbeanlagen
ohne Begrenzung die Kosten für Notverglasung bzw. Notverschalung, Entsorgungskosten sowie bis insgesamt 5.000 € Gerüste und Kräne, Erneuerung von Anstrich, Malerei, Schriften, Folien, die Beseitigung von Hindernissen und Schäden an der Umrahmung
optional enthalten Elementarschäden
duch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
Ertragsausfallversicherung
Die Ertragsausfallversicherung ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Unternehmen für einige Zeit stillsteht oder der Betriebsablauf gestört ist. Und das kann schnell passieren: Eine Produktionsmaschine fängt Feuer und schon können Sie Ihre Ware nicht mehr ausliefern.
Während Ihre Umsätze ausfallen, müssen Sie Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht und Miete oder die Zinsen weiterzahlen. Die Ertragsausfallversicherung ersetzt Ihnen die laufenden Kosten – bis zu 36 Monate nach dem Sachschaden.
Welche Gefahren und Schadenfälle sind über die Ertragsausfallversicherung abgedeckt?
Den Versicherungsschutz können Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen und sich gegen Schäden aus diesen Bereichen versichern:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus und Raub
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Elementargefahren (ohne Sturm/Hagel) wie Überschwemmungen und Erdbeben
- Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall
- zusätzliche unbenannte Gefahren
Welche Kosten sind durch die Ertragsausfallversicherung versichert?
Zu den versicherten Kosten gehören alle fortlaufenden, betrieblichen Kosten wie:
- Personalkosten
- Abschreibungen, Zinsen, Mieten
- Kosten für Büro, Werbung, Betriebserhaltung
Betriebshaftpflicht
Für jede Firma ist die Betriebshaftpflichtversicherung ein absolutes Muss. Sie sichert die Haftung (nach §823 BGB) ab, die durch Schäden gegenüber Dritten entstehen können. Diese wird auch Firmenhaftpflichtversicherung genannt. Sie ist eine der wichtigsten Absicherungen für Firmen. Es können immer Personenschäden, Sachschäden oder daraus folgend auch Vermögensschäden (sog. „unechte Vermögensschäden oder Vermögensfolgeschäden) entstehen. Auch ist die Betriebshaftpflichtversicherung dafür da, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Man spricht auch daher von „passivem Rechtsschutz“.
Der Abschluss ist zwar nur für wenige Branchen Pflicht, wie z.B. Bewachungsunternehmen, aber trotzdem sollte jedes Unternehmen dieses große Risiko versichern. Firmeninhaber sind aber gut beraten genau auf die Details zu achten. Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Tarifen. Auch muss darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz zum Betrieb passt. Die Firmenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung aus dem Bereich Gewerbehaftpflichtversicherung.
Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung ist speziell auf die Absicherung elektronischer Geräte ausgerichtet. Sie springt bei fast allen Schäden ein, die bei Elektronik auftreten können, beispielsweise auch durch Bedienungsfehler. sogar wenn diese von den eigenen Mitarbeitern verursacht wurden.
Viele Unternehmen versichern ihre Einrichtung über eine Inhaltsversicherung. Diese bietet einen wichtigen Basisschutz für die komplette Geschäftsausstattung. Sie deckt im Normalfall jedoch nur Schäden ab, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Leitungswasser verursacht werden. Je nach Tarif lassen sich hier zusätzlich auch Elementarschäden durch Überschwemmung oder Erdbeben absichern.
Wer benötigt eine Elektronikversicherung ?
Firmen, die eine besonders hochwertige elektronische Ausstattung haben und von dieser abhängig sind sollten ihre Elektrogeräte zusätzlich absichern.
Dies trifft besonders häufig auf die folgenden Branchen zu:
- Unternehmen/Selbstständige, die hochwertige EDV- und IT-Ausrüstungen nutzen, wie zum Beispiel IT-Dienstleister
- Ärzte bzw. Zahnärzte, die teure medizinische Geräte wie etwa Röntgenapparate in ihrer Praxis einsetzen
- Videoproduktionsfirmen oder Veranstalter, die mit wertvollem Equipment arbeiten
Was leistet eine Elektronikversicherung ?
Die Elektronikversicherung hat folgende Leistungsinhalte:
- Zahlung von Schadenersatz
- Wiederherstellung von Daten
- Austausch bzw. Reparatur
- Kostenübernahme für Mietgeräte
Was ist in der Elektronikversicherung versichert?
mobile Elektrogeräte
Bürotechnik
Drucker, Kopierer
Mess- und Prüftechnik
Prozessrechner, Kassen und Waagen
Informationstechnik
EDV-Anlagen, PCs
stationäre Elektrogeräte
Kommunikationstechnik
Fernsprech-Anlagen
Sicherungs- und Meldetechnik
Alarm- und Brandmelde-Anlagen, Zutrittskontroll- und Zeiterfassungsanlagen
Medizintechnik
Röntgenanlagen, Ultraschallgeräte und Laborgeräte
Welche Schäden sind versichert?
Hier erhältst du einen Überblick über die gängigen Schäden, die mit der Elektronikversicherung versichert sind.
Schäden an oder der Verlust von versicherten Sachen, die während der Vertragsdauer eintreten und als Ursache folgende Risiken haben:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Kurzschluss oder Überspannung
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Bedienungsfehler (auch Eigenschäden)
- Ungeschicklichkeit (auch Eigenschäden)
- Fahrlässigkeit
- Überspannung
- Feuchtigkeit
- Vandalismus
- Konstruktionsfehler
- Sabotage
- Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
D&O Gesellschafter/Geschäftsführerversicherung
Die Directors and Officers Versicherung (kurz: D&O Versicherung) ist im deutschsprachigem Raum noch nicht so verbreitet und eher bei Konzernen bekannt. Allerdings ist diese besonders auch für Führungskräfte von Klein- und Mittelständischen Unternehmen empfehlenswert. Man spricht auch von der Geschäftsführerversicherung oder Managerhaftpflicht. Ebenfalls sollte auch ein Verein für seine ehrenamtlichen Mitglieder eine D and O Versicherung abschließen.
Worum geht es? Jeder der Entscheidungen für eine Firma (oder Verein) trifft muss für Fehlentscheidungen mit seinem Privatvermögen haften. Oftmals reicht hier auch schon eine einfache Fahrlässigkeit aus. Hier erfährst du für wen eine D&O-Versicherung sinnvoll ist und auf welche Dinge du beim Abschluss achten musst.
Es gibt generell zwei Arten der D&O Versicherung. Die Unternehmens-D&O und die persönliche D&O.
Was ist eine D&O Versicherung?
Bei der D&O Versicherung handelt es sich um eine spezielle Art der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. D&O steht hierbei für „Directors and Officers“ und bedeutet direkt übersetzt „Vorstände und Aufsichtsräte“. Es handelt sich also um Personen, die in der Firma ein Funktion als Unternehmensorgan ausführen. Alle diese Organmitglieder können im Rahmen ihrer Tätigkeit persönlich haftbar gemacht werden aufgrund einer begangenen Pflichtverletzung. Hierbei reicht meist bereits eine einfache Fahrlässigkeit aus.
Generell gilt:
Wer entscheidet haftet für Fehlentscheidungen im Zweifel mit seinem Privatvermögen.
Das gilt nicht nur für den Vorstandsvorsitzenden oder das Aufsichtsratsmitglied, sondern auch für den Geschäftsführer oder Prokuristen einer kleinen oder mittleren GmbH. Selbst bei einer Mini-GmbH oder einem Verein haften die Entscheider in unbegrenzter Höhe. Die ist im Wesentlichen im §43 GmbHG und §93 AktG geregelt. Auch haften die Organmitglieder für Fehlentscheidungen für Kollegen im Rahmen einer „gesamtschuldnerischen Haftung“ (ARAG-Garmenbeck-Urteil des BGH).
Die unbegrenzte Haftung des Geschäftsführers oder Managers kann somit schlimmstenfalls sogar zur Privatinsolvenz führen. Auch für das Unternehmen ist die D&O Versicherung obligatorisch, da dies sich hier gegen Fehlentscheidungen der Geschäftsführer absichert. Man spricht auch von der Bilanzschutzfunktion einer D&O Versicherung.
Betriebliche Altersvorsorge
Die Kluft zwischen Arm und Reich macht auch vor dem Alter keinen Halt. Zum einen sehen wir alte Menschen, die vor dem Fußballstadion leere Pfandflaschen sammeln, zum anderen gutbetuchte Senioren, die die Welt bereisen und ihre alljährliche Kegelklubtour antreten.
Angesicht des weiter sinkenden Rentenniveaus, wird diese Situation in Zukunft weiter an Brisanz gewinnen. Wir haben es allerdings selbst in der Hand und können unser Alter so gestalten, wie wir es uns wünschen.
Die Altersvorsorge ist geprägt von unzähligen Möglichkeiten. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es gleich 4 weitere Altersvorsorgeformen: Basis-Rente (Rürup), Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge und die Privatvorsorge. Diese Altersvorsorgeformen definieren sich im sog. 3-Schichten-Modell überwiegend durch die steuer-& sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und Renten, durch Todesfallregelungen und durch Themen wie Verfügbarkeit bzw. Flexibilität. Hinzu kommt die wichtige Frage nach dem Sparkern: Klassische Verzinsung oder Investmentanlage?
bAV – betriebliche Altersvorsorge
Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Wege zum Umsetzung betrieblicher Altersversorgung.
Die Vorteile
Die einzelnen Durchführungswege bieten unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen/Vorteile. Nutzen Sie den Entgeltumwandlungsanspruch eines Arbeitnehmers als Vertriebsargument oder überzeugen Sie den Arbeitgeber von den Vorteilen einer arbeitgeberfinanzierten bAV.
Sie haben die Wahl
Direktversicherung
eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, als Alternative zur Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandungsanspruchs.
Direktzusage
insbesondere als Pensionszusage mit Rückdeckung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Spitzenverdiener, Führungskräfte/leitende Angestellte.
Pensionsfonds
eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, als Alternativer zur Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandlungsanspruchs; der Pensionsfonds ist durch besondere Renditechancen gekennzeichnet.
Pensionskasse
eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer; das Interesse ist durch die Begrenzung der steuerlichen Förderungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Unterstützungskasse
die rückgedeckte Unterstützungskasse ist insbesondere bei Versorgungen oberhalb der Grenze des § 3 Nr. 63 EStG interessant.
Berufshaftpflicht
Für Freiberufler und Selbständige in manchen Berufen ergibt sich mehr als nur das übliche Betriebsrisiko von Personen- und Sachschäden. Die Berufshaftpflichtversicherung als Überbegriff beinhaltet meist weitaus mehr. In der Regel spricht man bei der Berufshaftpflicht von einer Kombination der Absicherung von (echten) Vermögensschäden, Personenschäden und Sachschäden. Somit spricht man deshalb auch von der Ergänzung einer „Bürohaftpflicht“.
Die Berufshaftpflichtversicherung versichert hier die Ansprüche von Dritten und ist auch dafür da, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Für viele Berufe ist die Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, z.B. für Rechtsanwälte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Generell gilt aber: Jeder sollte eine Berufshaftpflichtversicherung haben, da Anspruchshöhen im Schadenfall schnell die berufliche Existenz kosten können.