Privathaftpflicht
Das BGB machts möglich: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss dafür haften – unbegrenzt, und zwar mit seinem jetzigen und künftigen Vermögen (§823: „Verschuldenshaftung“).
Die Privathaftpflichtversicherung zählt somit zu den wichtigsten Versicherungen in Deutschland. Sie sollte eine Art Basisabsicherung in jedem Haushalt sein. Das kaputte Waschbecken in der Mietwohnung oder das beschädigte Handy eines Freundes gehören noch zu den harmlosen und überschaubaren Schadensfällen. Kommen allerdings Menschen zu schaden, dann können die Schadenersatzansprüche Ihre Existenz gefährden.
Neben der Privathaftpflicht lassen sich weitere Bereiche absichern:
- Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht
Sie haben in kalten Wintertagen es versäumt auf den Gehweg vor Ihrem Haus zu streuen.
Ein Passant rutscht aus und verletzt sich dabei schwer. - Gewässerschadenhaftpflicht
Sie besitzen einen großen Heizöltank. Durch ein Leck kann sehr viel Öl austreten und gelangt so ins Grundwasser.
Jagdhaftpflicht
Die Kugel Ihrer Jagdwaffe wird zum Querschläger und verletzt einen Jagdkameraden.
Rechtsschutz
Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen. In vielen Situationen muss man einen Anwalt aufsuchen und sogar vor Gericht ziehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte. Oft genug geht auch der Konflikt nicht von einem selbst aus, sondern wird an einen herangetragen. Rechtsstreitigkeiten können lange andauern und sehr kostspielig sein. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man diesen Fällen gelassener entgegensehen.
Die verschiedenen Rechtsangelegenheiten lassen sich durch folgende vier Versicherungsbausteine absichern:
- Privat
- Beruf
- Verkehr
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für Eigentümer und Mieter
Die Leistungsarten sind sehr vielfältig:
Vertrags- & Sachrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht etc.
Zudem haben Sie die Möglichkeit in Ihre Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung zu integrieren, um somit die Versicherungsbeiträge zu senken.
Bei einigen Leistungsarten besteht eine 3-monatige Wartezeit. In dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz. Bestimmte Streitigkeiten sind grundsätzlich nicht versicherbar bzw. mit sehr starken Einschränkungen. Dazu zählen bspw. Bauvorhaben oder Scheidungen. Einige Rechtschutztarife leisten nicht bei außergerichtlichen Verfahren.
Kfz-Versicherung
Im Gegensatz zur Privat-Haftpflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit auch Ihr eigenes Fahrzeug zu versichern (Kaskoschutz).
- Teilkasko
Schutz bei Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild sowie durch Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung). - Vollkasko
Schutz für Schäden durch selbst verschuldete Unfälle, durch höhere Gewalt (geplatzter Reifen) sowie durch Vandalismus (ein Fremder zerkratzt die Karosserie).
Bei Wahl einer Vollkasko ist die Teilkasko automatisch enthalten. Die Kfz-Versicherung bietet ein hohes Einsparpotenzial bei den Beiträgen. Ganz gleich, ob es sich um einen Pkw, um ein Motorrad oder um ein Wohnmobil handelt. Ein Vergleich kann sich also lohnen.