Betriebliche Altersvorsorge

Direktzusage

Unterstützungskasse 

Direktversicherung

Pensionskasse

Pensionsfonds

Verpflichtung des Arbeitgebers zu Versorgungsleistungen im Versorgungsfall, z. B. Erreichen des Rentenalters

Leistungszusage einer selbstständigen Versorgungseinrichtung, für die der Arbeitgeber einsteht

Vom Arbeitgeber für seine Angestellten abgeschlossene Lebensversicherung

Von mehreren Unternehmen getragene Versorgungseinrichtung; der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer wird selbst Mitglied

Rechtlich selbstständige Einrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersvorsorge  für den Arbeitgeber durchführt; die Mittelanlage ist weniger reglementiert als bei Pensionskassen; der Arbeitgeber garantiert den Ausschluss des Kapitalverlusts.

Private Altersvorsorge

Banksparplan

Private Rentenversicherung

Fondsparplan

Ansparung eines Guthabens mit festgelegter Verzinsung und sehr geringem Risiko.

Verbund von Kapitalanlage mit garantierter Mindestverzinsung und Versicherung; Überschussbeteiligungen sind möglich

Kapitalanlage in Aktien-, Renten- oder gemischten Fonds; Kapitalerhalt muss zugesagt werden.