Direktzusage
Unterstützungskasse
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Verpflichtung des Arbeitgebers zu Versorgungsleistungen im Versorgungsfall, z. B. Erreichen des Rentenalters
Leistungszusage einer selbstständigen Versorgungseinrichtung, für die der Arbeitgeber einsteht
Vom Arbeitgeber für seine Angestellten abgeschlossene Lebensversicherung
Von mehreren Unternehmen getragene Versorgungseinrichtung; der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer wird selbst Mitglied
Rechtlich selbstständige Einrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber durchführt; die Mittelanlage ist weniger reglementiert als bei Pensionskassen; der Arbeitgeber garantiert den Ausschluss des Kapitalverlusts.
Private Altersvorsorge
Banksparplan
Private Rentenversicherung
Fondsparplan
Ansparung eines Guthabens mit festgelegter Verzinsung und sehr geringem Risiko.
Verbund von Kapitalanlage mit garantierter Mindestverzinsung und Versicherung; Überschussbeteiligungen sind möglich
Kapitalanlage in Aktien-, Renten- oder gemischten Fonds; Kapitalerhalt muss zugesagt werden.